Gedenken an Oury Jalloh

7. Januar 05

Dessau in Sachsen-Anhalt. Die Polizei wird in die Turmstraße gerufen, weil Frauen der Stadtreinigung sich durch einen unentwegt auf sie einredenden alkoholisierten Mann gestört fühlen, der sie bittet, ihr Handy benutzen zu dürfen. Obwohl er sich ausweisen kann, muß er von den Polizisten erfahren, daß er vorläufig festgenommen ist – vorgeblich können sie seine Papiere nicht lesen. Es ist Oury Jalloh, abgelehnter Asylbewerber aus Sierra Leone.
    Um 8.30 Uhr treffen die Beamten mit ihm im Revier ein, wo ihm Hand- und Fußschellen angelegt werden. Zur Blutentnahme durch einen gerufenen Arzt wird er zusätzlich auf der Untersuchungsliege fixiert. Dann bringen die Beamten ihn in die im Keller gelegene Zelle 5 und befestigen die Arme und Beine mit Handschellen an Metallgriffen, die seitlich der Matratze in Wand und Boden eingelassen sind.
    Der Festgenommene sei zu seinem "eigenen Schutz" so fixiert worden, wird es später heißen. Da bei einem mit 2,68 ‰ im Blut (im Urin 3,42 ‰) stark betrunkenen und in Rückenlage fixierten Mann die Gefahr besteht, an Erbrochenem zu ersticken, stellt diese Fesselungsart eher eine Gefährdung als einen Schutz dar.
    Nach vorläufigen Untersuchungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Dessau stellt sich der Ablauf der nun eintretenden Geschehnisse folgendermaßen dar: Um 12.00 Uhr stellt der Dienstgruppenleiter Andreas S. die Wechselsprechanlage zur Zelle 5 leise, weil er sich durch Rufe aus der Zelle beim Telefonieren gestört fühlt. Eine Kollegin dreht den Schalter jedoch wieder auf "laut", so daß die akustische Verbindung zwischen Dienstzimmer und Zelle nur kurz unterbrochen ist. Zwischen 12.04 Uhr und 12.09 Uhr nehmen sowohl Andreas S. als auch seine Kollegin "plätschernde" Geräusche wahr und hören den Alarm vom Rauchmelder. Der Dienstgruppenleiter schaltet diesen Alarm aus. Das "plätschernde" Geräusch im Lautsprecher der Gegensprechanlage wird lauter, der Rauchmelder schlägt erneut an, und die Rufe von Oury Jalloh sind deutlich zu hören. Während der Dienststellenleiter den Alarmknopf zum zweiten Mal ausstellt, informiert seine Kollegin die Verwaltung über den Alarm. Erst als auch der Rauchmelder im Lüftungsschacht Alarm schlägt, verläßt Andreas S. sein Dienstzimmer, sucht sich im Pausenraum noch Kollegen und begibt sich dann in den Kellerbereich. Seine Kollegin, die an der Wechselsprechanlage bleibt, hört jetzt deutlich aus der Zelle die Rufe "Mach mich los, Feuer" und das klappernde Geräusch von Schlüsseln, die das Zellenschloß öffnen. Die Polizisten betreten die Zelle allerdings nicht, weil – wie sie später aussagen – die Rauchentwicklung zu stark war.
    Den Feuerwehrleuten, die durch den Notruf "Brand im Zellentrakt – eine Person vermißt" alarmiert wurden, wird weder die Zellennummer mitgeteilt noch wird ihnen gesagt, daß Oury Jalloh an die Pritsche gefesselt ist. Und so kommt es, daß sie nach intensiver minutenlanger Suche im schwarzen Qualm des Zellentraktes niemanden finden – und erst bei der wiederholten Suche den brennenden Leichnam Oury Jallohs ausmachen können – 15 Minuten nach dem Eintreffen.

Auszüge aus Telefonmitschnitten auf dem Polizeirevier
Dessau am 7. Januar 05:
Gespräch vom Dienststellenleiter Andreas S. und dem Arzt Dr. B.: "Pikste mal 'nen Schwarzafrikaner?" Antwort des Arztes: "Ach du Scheiße". "Da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen", Lachen. Der Polizist: "Na, bring doch 'ne Spezialkanüle mit." "Mach ich", sagt der Arzt.
Gespräch zwischen zwei Polizeibeamten, als bekannt ist, daß Feueralarm ausgelöst ist:
"Hat er sich aufgehangen, oder was?" "Nee, da brennt's." "Wieso?" "Weiß ich nicht. Die sind da runtergekommen, da war alles schwarzer Qualm." "Ja, ich hätte fast gesagt gut. Alles klar, schönes Wochenende, ciao, ciao."

    Oury Jalloh hatte als Asylbewerber in dem 5 km von Dessau entfernt liegenden Flüchtlingsheim in Roßlau gelebt. Er wurde Vater eines Sohnes, den er allerdings nur am Tag der Geburt in den Arm nehmen konnte, weil seine deutsche Freundin auf Druck der Eltern das Kind zur Adoption freigeben mußte. Seither hatte Oury Jalloh um sein Kind gekämpft. Ein Freund sagte gegenüber Journalisten: "Oury ist dreimal gestorben. Im Bürgerkrieg in Sierra Leone starb seine Vergangenheit. Als Asylbewerber in Deutschland starb seine Zukunft, und in einer Zelle in Dessau kam er ums Leben."
    Der Verbrennungstod des 24-jährigen Oury Jalloh wirft viele Fragen auf, und die Brandursache sowie die weiteren Umstände sind auch ein Jahr später nicht aufgeklärt. Die von Anfang an durch die Polizei proklamierte Selbsttötungstheorie wird durch viele auftretende Widersprüche zerrüttet. Oury Jalloh war von zwei Polizisten gründlich durchsucht worden – sie hatten ein Handy, eine Brieftasche und ein gebrauchtes Papiertaschentuch sichergestellt. Sie sagten auch aus, daß die Durchsuchung so gründlich war, daß sie ein Feuerzeug nicht hätten übersehen können. Ein Feuerzeug oder Reste davon, das in einer Asservatenliste am 11. Januar verzeichnet ist – in der Liste vom Vortag allerdings noch nicht. Dieses Feuerzeug, so die Polizei und Staatsanwaltschaft im Februar, soll der eng gefesselte und stark betrunkene Mann irgendwo aus seiner Kleidung gefingert haben, dann die mit feuerfestem Kunstleder überzogene Matratze angezündet, dann aufgerissen und die Innereien herausgeholt haben, um letztlich alles zu entflammen.
    Die Obduktion am 10. Januar durch das Institut für Rechtsmedizin in Halle ergibt, daß Oury Jalloh einem Hitzeschock erlegen ist: ein schlagartiger Atemstillstand infolge der Einatmung heißer Dämpfe mit anschließendem Herzstillstand, bei dem der Körper nach 2,5 Minuten auf bis zu 345 Grad Celsius erhitzt wurde. Anzeichen äußerer Verletzungen werden bei dieser Untersuchung nicht erkannt. Eine von den AnwältInnen geforderte Röntgenuntersuchung lehnt die Staatsanwaltschaft als "nicht erforderlich" ab.
    Eine zweite Obduktion, die von UnterstützerInnen und AnwältInnen der Familie in Auftrag gegeben wird, bestätigt die Todesursache. Jedoch wird hier – aufgrund röntgenologischer Untersuchungen – zudem ein Nasenbeinbruch bei Herrn Jalloh festgestellt.
    Am 22. Januar organisieren Freunde und Freundinnen von Oury Jalloh eine Trauerfeier und fordern durch eine Demonstration die restlose Aufklärung der Vorgänge des 7. Januar. Allein durch den andauernden öffentlichen Druck sieht sich die Staatsanwaltschaft genötigt, Widersprüche zuzugeben und die Untersuchungen fortzuführen. So geschieht es, daß erst vier Wochen nach dem Feuertod Jallohs bekannt wird, daß er in oben beschriebener Weise fixiert war.
    Bei einer Dienststellenbesprechung der Polizeidirektion von Halle im Februar kommentiert ein hochrangiger Beamter den Tod Oury Jallohs mit "Schwarze brennen eben mal länger". Ein einziger Kollege nimmt Anstoß an der Äußerung und meldet sie dem Polizeipräsidenten. Mit dem Ausspruch eines Verweises endet das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den Urheber des rassistischen Kommentars. Der Beamte, der den Vorfall meldete, sieht sich hingegen durch Kollegen und Kolleginnen derart heftigen Anfeindungen ausgesetzt, daß er seine Versetzung beantragt. Erst im Februar 2008 wird dieser Fall bekannt.
    Obwohl die Stadt Dessau die Kosten der Überführung des Leichnams nach Guinea übernimmt, damit Oury Jalloh in der Nähe der Eltern beigesetzt werden kann, erhebt die Staatsanwaltschaft plötzlich Zweifel an der wahren Elternschaft. Sollte diese nicht einwandfrei nachgewiesen werden können, dann wäre eine Nebenklage nicht zulässig und die RechtsanwältInnen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Mouctar Bah, ein enger Freund Oury Jallohs, fliegt nach Guinea und sucht die Eltern auf, die – obwohl durch den Bürgerkrieg in
Sierra Leone vertrieben und in weit auseinander liegenden Dörfern getrennt lebend – die Geburtsurkunde Oury Jallohs finden und Mouctar Bah mitgeben können.
    Anfang Juni hat die Staatsanwaltschaft Dessau das gegen zwei am 7. Januar diensthabende Polizisten geführte Ermittlungsverfahren mit der Erhebung einer Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung, beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge abgeschlossen. Im Oktober 2005 lehnt das Gericht jedoch den Prozeß-Start ab und fordert stichhaltigere Beweise für die Schuld der zwei Polizeibeamten.
    Die Staatsanwaltschaft gibt ein Brandgutachten beim Feuertechnischen Institut in Heyrothsberge bei Magdeburg in Auftrag. Dieses Gutachten, das am 30. Juli 2006 dem Landgericht Dessau vorgelegt wird, kommt zu dem Schluß, daß vom Ausbruch des Feuers bis zum Tod Oury Jallohs etwa sechs Minuten Zeit verstrichen. Genügend Zeit, das Leben des Gefangenen zu retten, wenn die Beamten richtig gehandelt hätten.
    Im November 2006 lehnt das Landgericht Dessau den Prozeß gegen die beiden Polizeibeamten wiederum ab. Begründung: fehlender hinreichender Tatverdacht. Bezüglich des Verfahrens gegen den Dienstgruppenführer sollen noch "ergänzende Fragen" durch die Brandgutachter beantwortet werden.
    Im Januar 2007, fast auf den Tag zwei Jahre nach dem Tod von Oury Jalloh, läßt die 6. Strafkammer des Landgerichtes Dessau die Anklage gegen den 46-jährigen Dienstgruppenleiter schließlich zu. Ausschlaggebend dafür sind die Ergebnisse der Nachermittlungen der Staatsanwaltschaft.
    Am 27. März 07 wird der Prozeß gegen die beiden Beamten eröffnet. Während dem Dienstgruppenleiter Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen wird, sieht sich sein Kollege der Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegenüber, weil er bei der Durchsuchung Oury Jallohs das Feuerzeug übersehen haben soll.
    Die Polizistin, deren Aussage den Dienstgruppenleiter Andereas S. maßgeblich belastet hatte, wurde nach dem 7. Januar 2005 aus "Fürsorgepflicht" (psychische Probleme) zwangsversetzt. Vor Gericht relativiert sie nun ihre ursprüngliche Aussage. Ihrer Beschreibung nach sei ihr Kollege und Vorgesetzter nach dem ersten Alarm schon "auf dem Sprung" gewesen; beim zweiten Alarm habe sie ihn im Raum "definitiv nicht gesehen". Sie räumt allerdings ein, daß sie mit dem "Rücken zur Tür" gesessen habe und es "unmöglich zu sehen" gewesen sei, "wann er rein und raus gegangen ist". Gegen die Beamtin wird ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet.
    Am 10. Verhandlungstag äußert der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff deutliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen der BeamtInnen: Zumindest einer der ZeugInnen müsse bewußt falsch ausgesagt haben, um den Hauptangeklagten zu schützen. "Ich werde den Prozeß in Grund und Boden verhandeln, ich werde notfalls jeden Zeugen zehnmal vorladen."
    Ein Beamter, der sich bisher nicht erinnern konnte, macht daraufhin detailliertere Angaben, die im deutlichen Widerspruch zu den Aussagen des Hauptangeklagten stehen.
    Durch anhaltende Proteste, Demonstrationen, Info- und Gedenkveranstaltungen sind die Geschehnisse um den Tod von Oury Jalloh international bekannt geworden. Eine Gruppe von ProzeßbeobachterInnen aus verschiedenen Ländern begleitet das Verfahren.
    Nach 58 Verhandlungstagen ergeht am 8. Dezember 2008 ein Urteil, in dem die beiden angeklagten Polizeibeamten freigesprochen werden. "Trotz aller Bemühungen ist dieses Verfahren gescheitert", stellt der Vorsitzende Richter fest. Die Polizei von Dessau habe durch ihr Versteckspiel und ihre schlampigen Ermittlungen die Offenlegung der tatsächlichen Geschehnisse vom 7. Januar 05 unmöglich gemacht und "dem Rechtsstaat geschadet". Nach der Urteilsverkündung kommt es zu Tumulten im Gerichtssaal. Kurz darauf legen Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklage Revision beim Bundesgerichtshof ein.
    Am 7. Januar 2010, dem fünften Todestag von Oury Jalloh, hebt der Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe das Dessauer Urteil auf und verweist das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg. Die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien mahnte im Wesentlichen vier Lücken und Ungereimtheiten an, die in einem neuen Verfahren aufzuklären seien. Neben den Fragen, wann der Rauchmelder Alarm schlug, warum die Schmerzensschreie von Oury Jalloh nicht gehört wurden, wann der Dienststellenleiter wirklich in den Kellertrakt hinuntergegangen ist, stellt das Gericht die wesentliche Frage, "ob und wie es Jalloh möglich gewesen sein soll, den Brand zu legen".
    Bemerkenswert ist das Verhalten der Dessauer Polizei Mouctar Bah, dem Freund Oury Jallohs, gegenüber. Dieser Mann hat sich seit dem 7. Januar 05 für die Aufklärung der Geschehnisse im Dessauer Polizeikeller eingesetzt und Gerechtigkeit und Entschädigung gefordert. Er hatte die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh mitgegründet und geriet zunehmend unter behördlichen Druck. Mehrere Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung wurden geführt und wieder eingestellt. Ende 2005 wurde ihm unter fadenscheinigen Gründen die Gewerbelizenz für seinen Telefonladen entzogen. Er konnte fortan nur noch als Angestellter in seinem eigenen Laden arbeiten. Am 21. Juli 09 muß er eine großangelegte Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen. Im Laden finden zunehmend häufiger Razzien und Kontrollen statt.
    So auch gezielt am 16. Dezember 09, als sich Herr Bah mit Freunden in Vorbereitung zur Fahrt nach Karlsruhe befindet, wo am nächsten Tag der Bundesgerichtshof über die Zulassung der Revision im Verfahren Oury Jalloh entscheiden soll. Gegen 14.00 Uhr stürmen Polizisten den Laden, kontrollieren die anwesenden Personen – auch alle Angestellten – durchsuchen vier Stunden lang ohne richterlichen Beschluß die Räumlichkeiten und verschwinden wieder, ohne ein Durchsuchungsprotokoll zu hinterlassen. Begründet wird diese Polizei-Aktion von einem der Beamten, der meint, daß nach dem neuen Polizeigesetz "verrufene und verruchte Orte" auch ohne richterlichen Beschluß durchsucht werden dürfen. Der Einsatzleiter war für Mouctar Bah nicht erreichbar – er saß in seiner Dienststelle. Federführend bei der Aktion war der Staatsanwalt Christian Preissner, der im Fall Oury Jalloh die Anklage erhoben hat und nur in Richtung Selbsttötung ermitteln ließ. Die Polizei läßt verlauten, daß die Durchsuchung des Ladens im Rahmen einer Aktion wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stattgefunden habe.
    Drei Tage zuvor war Mouctar Bah von der Internationalen Liga für Menschenrechte die Carl-von-Ossietzky-Medaille für sein couragiertes Handeln verliehen worden.
    Im Februar 2010 entschuldigt sich der Präsident der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost für die Razzia im Tele-Café, die er mittlerweile als rechtswidrig bezeichnet.
    Am 8. Oktober 10 werden zwei schwarze Aktivisten der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh unmittelbar nach einer Informationsveranstaltung in Magdeburg von der Polizei "kontrolliert". Das Auto, das sie zum Bahnhof bringt, wird gestoppt, und sie werden durch die Taschenlampen der Beamten ausgeleuchtet und in barschem Ton aufgefordert, sich auszuweisen. Die weiße Fahrerin des Wagens, die auch Mitglied in der Initiative ist, bleibt völlig unbehelligt. Im Hinblick auf den Oury-Jalloh-Prozeß äußern die beiden Beamten, daß ihre "beiden Kollegen" sowieso nie verurteilt würden. Als nach ihren Dienstnummern gefragt wird, lügen sie, indem sie behaupten, daß Beamte in der Bundesrepublik gar keine Dienstnummern hätten.
    Am 12. Januar 11 beginnt das Verfahren auf Weisung des Bundesgerichtshofes vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg. 21 Verhandlungstage sind geplant.
    Während einer Demonstration von ca. 80 Personen im Anschluß an die Gerichtsverhandlung am 19. Mai 11 wird der Aktivist der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Komi E., von der Beifahrerin eines vorbeifahrenden Autos bespuckt. Gegen Ende der Demonstration wird eine Anzeige gegen die Täterin erstattet. (siehe auch 30. November 04)
    Am 11. August 11 kommt es im Gerichtssaal zu einer Festnahme von drei Prozeßbeobachtern – unter ihnen auch Mouctar Bah. Nach der Abspielung einer Videoaufnahme, auf der mit Mühen und Nachhelfen die "Selbstmordthese" nachgestellt wurde, haben die Drei spontane Unmutsbekundungen geäußert, so daß die Richterin umgehend und unter Polizeiverstärkung deren Personalien feststellen lassen will. Als diese sich weigern, werden sie mit Gewalt in Handschellen gelegt – Mouctar Bah von sechs bis acht Beamten zu Boden gedrückt – und festgenommen. Herr Bah erleidet durch das Gewicht der auf ihm knieenden Beamten eine schwere Prellung am Oberschenkel.
    Am Vorabend der Gedenk-Demonstration zum 7. Todestag Oury Jallohs erscheinen Polizeibeamte bei dem Anmelder der Demonstration, Mouctar Bah, und weisen ihn darauf hin, daß der Ausspruch "Oury Jalloh – Das war Mord" auf Transparenten nicht zugelassen sei. Unter diesem Vorwand werden am nächsten Tag ankommende DemonstrantInnen bereits am Bahnhof von den in Kampfmontur auftretenden Staatsdienern schikaniert, geschubst und geschlagen. Auch während der Demonstration, an der 250 Demonstrierende 200 Polizisten gegenüberstehen, versuchen die Beamten immer wieder mit Gewalt, Transparente mit angeblich verbotenen Parolen zu beschlagnahmen. Vor allem Sprecher der schwarzen Community sind Ziele der Gewaltattacken.
    Nach der Abschlußkundgebung am Dessauer Bahnhof versucht die Polizei erneut, Transparente zu beschlagnahmen, und geht dabei mit brutalen Methoden gegen die DemonstrationsteilnehmerInnen vor.
    Durch den beabsichtigten Kopfstoß eines behelmten Beamten und eine Pfefferspray-Attacke direkt ins Gesicht bricht Mouctar Bah bewußtlos zusammen. Auch Komi Edzo, ein Aktivist der Initiative zum Gedenken an Oury-Jalloh, wird durch das Reizgas in akute Atemnot versetzt und bewußtlos. Beide kommen mit Notarztwagen ins Krankenhaus. Insgesamt werden ca. 30 Verletzte gezählt – unter ihnen auch ein Arzt und ein Fotograf.
    Im Januar 2012 – nach über 40 Gerichtstagen – wird deutlich, daß auch diese Kammer die "Selbstentzündungshypothese" einseitig verfolgt, obwohl inzwischen nicht wenige Zeugenaussagen als Lügen nachgewiesen wurden, obwohl nachgewiesen ist, daß entscheidende Beweismittel vernichtet wurden, obwohl wichtige Dokumente, die die Staatsanwaltschaft hätte sichern müssen, unwiederbringlich verschwanden. So z.B. Protokolle der Vernehmung von Polizeibeamten des Dessauer Reviers, das Fahrtenbuch der Beamten, die Oury Jalloh festnahmen, Dienstbuch- und Journaleinträge, Video-Dokumentationen des toten Oury Jalloh u.a.
    So öffnete der Hausmeister des Reviers widerrechtlich die von der Spurensicherung versiegelte Zelle Nr. 5, löste die Fessel, an der Oury Jalloh mit der rechten Hand fixiert war, mit einem Bolzenschneider von der Wand und entsorgte sie. Dabei handelte er auf Anweisung seines Vorgesetzten – dieser wurde aber zu diesem Vorgang nicht mehr vernommen.
    So ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß die ursprünglich luftdicht verschlossenen Aluminiumtüten mit Ascheresten wieder geöffnet wurden, so daß Reste eines möglichen Brandbeschleunigers nicht mehr zu finden sind.
    BelastungszeugInnen wurden ausgegrenzt, gemobbt, dienstlich versetzt oder öffentlich als unglaubwürdig erklärt. Es ist auch bekannt, daß Oberregierungsrat Georg Findeisen Polizeiangehörige vor Zeugenvernehmungen auf Versammlungen und bei Einzelberatungen auf ihre Aufgabe "vorbereitete".
    Als die Richterin Claudia Methling im März 2012 versucht, den Prozeß mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen vorfristig zu beenden, stellt die Nebenklage wegen Untätigkeit und mangelnden Aufklärungswillens einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer. Dieser wird zwar abgelehnt, jedoch ein neues Brandschutz-Gutachten in Auftrag gegeben.
    Das Feuerzeug, mit dem sich Oury Jalloh angeblich selbst angezündet haben soll, wird auf DNA- und Textilspuren untersucht. Die Sachverständige Jana Schmechtig vom Landeskriminalamt (LKA) findet Spuren von Polyesterfasern, die weder mit der Kleidung von Oury Jalloh, noch mit denen der Matratze übereinstimmen. Zum wiederholten Male wird die Selbstmordthese selbst innerhalb des Gerichts in Frage gestellt.
    Zu diesem Zeitpunkt ist die Mutter von Oury Jalloh, Mariama Djombo Dialla, im Prozess anwesend. Besonders bemerkenswert ist der Auftritt der ehemaligen  Polizeipräsidentin der Dessauer Polizeidirektion Ost, Brigitte Scherber-Schmidt, als Zeugin der Nebenklage, die sich nicht erinnern kann oder sich nicht verantwortlich fühlt. Sie bestreitet auch ihre Verantwortung unter anderem für einen internen Brief an alle MitarbeiterInnen der Polizeistation kurz nach den Ereignissen am 7. Januar, der den chronologischen Ablauf des Tages als Selbstmord darstellte. Dieser Bericht war vor Veröffentlichung an ihre Faxadresse gesendet und abgezeichnet worden.
    Am letzten Prozeßtag, an dem Mariama Djombo Dialla teilnimmt, gibt sie eine Erklärung ab. In dieser vergleicht sie den Prozeß mit den bunten Perlen, die seinerzeit die weißen Kolonialisten den afrikanischen Menschen schenkten, um sie und ihr Land für ihre Interessen zu kaufen. Die Weißen hätten ihr Land genommen, den Krieg gebracht und jetzt ihren Sohn getötet. Sie aber möchte nicht Rache, sondern nicht mehr als die Wahrheit. Nur wenige Tage nach ihrer Rückkehr nach Guinea stirbt Mariama Djombo Dialla am 23. Juli 2013 an Herzversagen.
    Am 13. Dezember 2012 – nach 66 Verhandlungstagen und fast 2 Jahren Prozeßdauer – wird der damalige Dienstgruppenleiter Andreas Schubert vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu 120 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt. Beide Seiten legen Revision ein.
    Damit sind die tatsächlichen Umstände des Todes von Oury Jalloh weiterhin nicht aufgeklärt.
    Am 10. Dezember 13 soll der Prozeß gegen Mouctar Bah wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte stattfinden. Es geht um die Beamten, die ihn auf der Demonstration vom 7. Januar 12 bewußtlos und krankenhausreif geschlagen hatten. Nach seinem Einspruch gegen den Strafbefehl über die Summe von 50 Tagessätzen sollte das Verfahren vor Gericht verhandelt werden. Das Amtsgericht Dessau vertagt auf unbestimmte Zeit, weil die von der Staatsanwaltschaft eingereichten Unterlagen völlig unzureichend sind, denn sie enthalten ausschließlich belastendes Material – obwohl ermittelnde Behörden natürlich selbstverständlich auch entlastende Belege einreichen müssen (z.B. Videoaufnahmen).
    Da die Gerichte die bisherigen Brandgutachten immer sehr eng formuliert vorgegeben hatten (Fragestellung in etwa: "Wie war es möglich, daß Oury Jalloh sich selbst anzünden konnte?"), beschießt die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" ein umfassenderes und unabhängiges Brandgutachten erstellen zu lassen. Durch Spenden finanziert wird schließlich der Brandsachverständige und Thermophysiker Maksim Smirnou aus Waterford (Irland) beauftragt, Brandversuche nicht nur zur Brandentstehung, sondern vor allem auch zum Brandverlauf durchzuführen und die Ergebnisse mit dem Brandbild in der Dessauer Zelle zu vergleichen.
    Ein Polizeivideo, das kurz nach dem Feuer aufgenommen wurde, zeigt den Leichnam von Oury Jalloh auf dem Rücken liegend bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Die weißen Kacheln der Zelle sind durch schwarzen Ruß dunkel gefärbt – eine Kachel ist geborsten.
    Die Fragestellung ist also: Was muß geschehen sein, damit ein menschlicher Körper und eine feuerfeste Matratze nach einem Feuer so aussehen wie auf dem dokumentierten Brandbild der Zelle 5 vom 7. Januar 2005?
    In einem Nachbau der Dessauer Zelle werden Schweinekadaver, die mit T-Shirts und Jeans bekleidet sind, auf einer Matratze mit feuerfester PVC-Hülle positioniert. Dann führt der Sachverständige Smirnou die unterschiedlichen Brandversuche durch.
    Der Thermophysiker kommt zu dem Ergebnis, daß ausschließlich unter der Verwendung von mindestens fünf Litern Benzin (Kanister?) und der großflächigen Entfernung der feuerfesten Matratzenoberseite eine derartig explosive Feuerentwicklung entstehen kann, die zu den schweren Verbrennungszeichen am Opfer und im Raum geführt hat.
    Diese Tatsache und die sonstigen massenhaften Manipulationen an den Beweismitteln, die gravierenden Ermittlungsfehler und Unterlassungen und die vielen Widersprüche bei den Aussagen der BeamtInnen veranlassen die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" und einige Einzelpersonen dazu, am 12. November eine Strafanzeige wegen Totschlags oder Mordes gegen unbekannte Polizeibeamte im Todesfall Oury Jalloh beim Generalbundesanwalt Harald Range zu stellen.
    In der Begründung heißt es unter anderem: "Wir wenden uns ..... an Sie, weil es sich im vorliegenden Fall um eine besonders schwere Straftat mit Bezug zur inneren Sicherheit und Verfaßtheit der Bundesrepublik Deutschland handelt, da die zu ermittelnden Täter notwendigerweise exekutive Amtsträger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt sein müssen."
    Am 11. Februar 14 weist der Generalbundesanwalt die Anzeige wegen Nicht-Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zurück. Strafverfolgung sei Sache der Bundesländer – Ausnahmen bestünden nur, wenn die Tat den Bestand und die Sicherheit des Staates beeinträchtige.
    In Anbetracht der Tatsache, daß der Bundesgerichtshof (BGH) zur Zeit noch über die Revisionen von Nebenklage, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum Urteil gegen den Dienstgruppenleiter befindet, meint der bevollmächtigte Vertreter des Generalbundesanwalts Matthias Krauß, daß das Urteil "nicht zu beanstanden" sei.
...

Aktuelle Informationen findet ihr entweder über eure Suchmaschine oder unter

https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh;
Antirassistische Initiative Berlin;
Staatsanwaltschaft Dessau; VM 20.2.06; BeZ 31.3.06;
MDZ 5.6.06; VM 19.7.06; MDZ 28.7.06; VM 29.7.06; VM 31.7.06;
VM 8.9.06; AP 10.11.06; VM 20.11.06; VM 3.1.07;
taz 3.1.07; LVZ 3.1.07; pr-inside.de 1.2.07; mdr.de 5.2.07;
jW 28.3.07; TS 29.7.07; WDR 28.8.07;
ap 31.10.07; ap 16.4.08; BM 29.5.08;
Spiegel 8.12.08; SZ 8.12.08; jW 10.12.08;
ddp 11.12.08; VM 13.12.08; MDZ 13.12.08;
ND 2.1.09; jW 8.1.09; jW 5.3.09;
jW 8.7.09; mdr 17.7.09; taz 19.7.09; ND 24.7.09;
MDZ 10.11.09; ddp 16.12.09; FR 17.12.09;
ndr 7.1.10; dw 7.1.10; Pro Asyl 7.1.10;
 VM 11.1.10; WSWS.org.de 14.1.10; jW 25.1.10;MDZ 16.2.10;
Pro Asyl März 2010; afp 5.10.10;
TS 7.1.11; MDZ 7.1.11; LVZ 11.1.11;
Spiegel 21.1.11; SD 21.1.11;
MDZ 11.2.11; MDZ 4.5.11; taz 4.5.11;
jW 13.8.11; MDZ 25.8.11; BeZ 4.9.11;
Newsletter No.3 Januar 2012;
jW 9.1.12; dpa 9.1.12;
MDZ 10.1.12;
Umbruch Bildarchiv 11.1.12;
ND 12.1.12; jW 16.1.12;
GWR 384 Dez.2013;
jW 7.12.13; MDZ 10.12.13;
jW 15.2.14;
Internationale Liga für Menschenrechte;
Komitee für Grundrechte und Demokratie